Verbraucher*innenPlus

Schulung in Niedersachsen am 13.03.2019

Reiserecht

Die zehnte Schulung in Niedersachsen fand am 13.03.2019 statt und beinhaltete das Thema „Reiserecht“

Seit dem 1.7.2018 gibt es neue Reglungen für alle Reiserecht. Viele Menschen stellen sich heute ihre Reise online zusammen. Die Rechtsrahmen hierfür waren aber bisher nicht klargestellt. Durch die Änderungen im letzten Jahr werden viele Lücken gefüllt und es herrscht mehr Transparenz. Sogenannte Reiseformulare müssen Kunden über die Art der gebuchten Reise aufklären Die neuen Informationspflichten stärken die Rechte der Verbraucher und sorgen für mehr Klarheit. Bei Reisemängeln mussten Urlauber ihre Forderungen bisher innerhalb eines Monats nach Reiseende geltend machen. Diese Ausschlussfrist wurde abgeschafft. Zukünftig haben Reisende zwei Jahre Zeit, ihre Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz anzumelden. Urlauber müssen die Mängel weiterhin vor Ort anzeigen und nachweislich um Abhilfe bitten.

Eine deutliche Verschlechterung bringen die neuen Regelungen in einem anderen Bereich: Veranstalter dürfen den Preis bis zum 20. Tag vor Reiseantritt um bis zu acht Prozent erhöhen – ohne dass der Kunde ein kostenloses Rücktrittsrecht erhält. Bisher galten fünf Prozent bis vier Monate vor Reiseantritt. Nur eine Verschlechterung ist: Erheblichen Leistungsänderungen muss der Kunde innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten Frist widersprechen – sonst gelten sie als akzeptiert.

Ein weiterer Nachteil: Die Buchung von Ferienhäusern oder -wohnungen als Einzelleistung sowie Tagesreisen bis 500 Euro fallen nicht mehr unter das Pauschalreiserecht. Treten Mängel auf, kann es für Betroffene schwerer werden, ihre Rechte durchzusetzen.

Schulung in Berlin am 26.03.2019

Reiserecht

Die neunte Schulung der Multiplikator*innen

Die neunte Schulung der Multiplikator* innen in Berlin hat am 26.03.2019 in den Räumen des TBB stattgefunden. Mit Beteiligung von 13 Multiplikator*innen wurde das Thema „Reiserecht“ behandelt. Die Schulung beschäftigte sich mit zwei grundsätzlichen Bereichen des Reiserechts: Fluggastrechte und Reisemängel. Unter Fluggastrechte wurde erörtert, welche Ansprüche die Fluggäste bei einer Nichtbeförderung aufgrund der Überbuchung oder Annullierung des Flugs haben. Auch die Ansprüche bei der Verspätung wurden besprochen. Es wurde ebenfalls klargestellt, dass die Ansprüche nicht geltend gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände wie z.B. unvorhergesehene politische Unruhen vorliegen oder schlechte Wetterbedingungen vorherrschen. Reisemängel liegen vor, wenn die vereinbarten Reiseleistungen nicht oder mangelhaft oder unvollständig erbracht werden. In solchen Fällen haben die Reisende Anspruch auf zeitnahe Beseitigung der Mängel. Erfolgt die Beseitigung nicht, oder unvollständig oder nicht zeitnah, haben die Reisende Anspruch auf Ausgleichzahlung oder Schadenersatz. Diese Ansprüche müssen ggf. gerichtlich durchgesetzt werden.

 
Aufgeklärt - Bilinçli Tüketici - Radiosendung des TBB

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