Schulung in Berlin am 10.04.2019
Die zehnte Schulung der Multiplikator* innen im Rahmen des Projektes hat am 10. April 2019 in den Räumen des TBB stattgefunden. Mit Beteiligung von neun Multiplikator* innen wurde das Thema „Patientenverfügung“ behandelt. In der Schulung wurden sinnvolle Möglichkeiten der Patientenvorsorge vorgestellt. Diese sind Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Mit der Patientenvorsorge beantwortet eine Person die Frage im Vorfeld, was passiert, wenn diese Person selbst nicht mehr in der Lage ist, in gesundheitlichen Fragen zu entscheiden. Mit der Patientenverfügung bringen potenzielle Patienten gegenüber den Ärzt* innen, Betreuer* innen oder Bevollmächtigten gegenüber zum Ausdruck, welche medizinischen Behandlungen sie zulassen oder wünschen und welche sie ablehnen oder ausschließen.
Wenn nichts im Vorfeld geregelt ist und eine Person nicht in der Lage ist zu entscheiden, bestellt ein Betreuungsgericht eine* n Betreuer*in. Um eine Betreuung zu vermeiden, kann eine Vorsorgevollmacht erteilt werden. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
Durch eine Betreuungsverfügung können Personen dem Betreuungsgericht mitteilen, welche Person zum Betreuer bestimmt werden soll. Diese Empfehlung ist für das Gericht in der Regel bindend.