Der erste NIIN-Workshop der Schleswig-Holsteiner Gruppe fand am 06. Dezember 2023 in der Zentrale der Türkischen Gemeinde Schleswig-Holstein (TGS-H) e.V. in Raum 4 auf der ersten Etage statt. Das Thema wurde im Vorfeld mit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. abgesprochen. Folgende Themenfelder waren im Vortrag von großer Bedeutung:
Nachhaltig anlegen ist ein Wachstumstrend. Das Anlagevolumen und der Marktanteil von nachhaltigen Investmentfonds ist von 2011 bis 2021 auf 9,4% gestiegen. Aber wie werden die Gelder für Umwelt und Klima auch sozial nachhaltig angelegt? Damit eine Wirkung erzeugt wird, braucht es rechtliche Grundlagen. Diese sind: Das Pariser Klimaschutzabkommen (die Erwärmung im 21. Jahrhundert auf deutlich unter zwei Grad, nach Möglichkeit auf nicht mehr als 1,5 Grad, zu begrenzen – die Dekorbonisierung der Weltwirtschaft seit 2015), die Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung), die Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung seit dem 10. März 2021 über nachhaltig bezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor), die EU Taxonomie (ökologisch nachhaltige Geschäftsaktivitäten, Anwendung seit 2022) und die Finanzmarktrichtlinie MIFID II.
Die Verordnung der EU-Taxonomie definiert sechs Hauptziele. Wirtschaftsaktivitäten werden daran gemessen, ob bzw. inwieweit sie sich daran orientieren: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser-und Meeresressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Reduzierung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiedererstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Banken müssen seit 2019 Nachhaltigkeit mitbedenken. Was für Banken wichtig ist, kann für Verbraucher nicht unwichtig sein. Nachhaltigkeitsrisiken beeinflussen die klassischen Risikoarten der Finanzinstitute. Aber was ist „ökologisch“, „klimafreundlich“ und „nachhaltig“? Die Begrifflichkeiten sind schwammig und die Antworten darauf können ganz unterschiedlich ausfallen. Wichtig ist dabei, nur in „grüne“ Unternehmen investiert wird oder auch in welche, die „grün“ werden wollen?.
Nachhaltige Geldanlagen folgen vier Kriterien:
Gelder werden nachhaltig angelegt, indem Unternehmer*innen ausgewählt werden, die nicht in Waffen, Atomkraft, Glücksspiele, Pornografie, Alkohol usw. investierten, die Menschenrechte achten, Kinderarmut, Korruption, Bestechung und Umweltzerstörung vermeiden und in regenerative Energien (Wind, Solar) investieren, welche im Branchenvergleich die höchsten ESG-Standards haben. Aber Vorsicht mit Greenwashing!
Greenwashing:
Schritt für Schritt zum Passenden Produkt und Investition:
Fondsarten:
Fazit: