Schulung in Niedersachsen am 19.11.2018
Die sechste und letzte Schulung für das Jahr 2018 hat am 19.11.2018
stattgefunden. Das Thema dieser Schulung war „Lebensmittelkennzeichnung“. Hier
haben wir erfahren, dass man bei vielen Lebensmitteln nicht mit dem bloßen Auge
erkennen kann, welche Inhaltsstoffe enthalten sind. Deshalb ist es erforderlich,
Informationen zu dem Produkt und seinen Inhaltsstoffen anzugeben. Nicht
verzichtbar wichtig sind die Angaben für Menschen mit
Lebensmittelunverträglichkeiten oder -Allergien. Für diese Menschen kann der
Verzehr bestimmter Lebensmittel Krankheiten auslösen oder sogar lebensbedrohlich
sein.
Welche Angaben auf Fertigpackungen Pflicht sind, regelte die im August 1984 in
Kraft getretene Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln
(Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung – LMKV).
Am 5. Juli 2017 trat die „Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel“ in Kraft.
Für den Verbraucher sollen alle erforderlichen Angaben auf dem ersten Blick ersichtlich werden, da durch gezielte Werbung die eigentlich wichtigen Informationen verloren gehen.
Der Multiplikator*innen haben die Schulungsmaterialien in PowerPoint bzw. Papierform bekommen.
Nach dieser Schulung fand im Anschluss auch das Netzwerktreffen statt, wo Multiplikatoren über die Vermittlung der aneigneten Information berichten und noch offene Fragen oder Anregungen teilen.