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Lebensmittelkennzeichnung

Die sechste Schulung der alten Gruppe hat am 25. Mai 2021 pandemiebedingt digital stattgefunden. Die digitale Plattform für die Schulung hat die Verbraucherzentrale e.V. zur Verfügung gestellt.

Folgende Themen wurden in der Schulung behandelt:

  • Rechtliche Grundlagen der Lebensmittelkennzeichnung

    Lebensmittelinformationsverordnung gilt europaweit und dient zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz vor Irreführung

  • Was muss auf einer Lebensmittelverpackung stehen?

    • Zutatenverzeichnis
    • Allergenkennzeichnung
    • Nährwertkennzeichnung
    • Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum
    • Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmens
    • Preis/Grundpreis
    • Nettofüllmenge
    • Alle verpflichtenden Angaben müssen für die Verbraucher*innen vor dem Einkauf verfügbar sein und in einer Mindestschriftgröße dargestellt werden.
  • Was kann zusätzlich gekennzeichnet werden?

    • Angaben zum Nährwert
    • Gesundheitsbezogene Angaben
    • Hinweise für Allergiker
    • Clean Label
  • Nutri Score-Skala zur Nährwertbilanz

    • Dient zur schnellen Orientierung
    • Für alle Lebensmittel mit einer einheitlichen Tabelle
    • Angaben beziehen sich auf 100 g/100 ml
    • Fünfstufige Farbskala, Grün günstigste, rot ungünstigste Nährwertbilanz
    • Kennzeichnung ist freiwillig
  • Bio-Siegel

    • Zutaten müssen mindestens zu 95% aus ökologischer Landwirtschaft stammen
    • Kennzeichnung ist freiwillig
  • Kennzeichnung von Eiern

    • Stempel auf dem Ei (u.a Ökologische Erzeugung, Freilandhaltung, Bodenhaltung, Käfighaltung)
  • Informationsportal lebensmittelklarheit.de

    • Erklärt Kennzeichnungselemente an Beispielen
    • Informiert über die wichtigsten Themen der Lebensmittelkennzeichnung
    • Beantwortet Fragen zur Kennzeichnung
    • Stellt Lebensmittel mit Täuschungspotenzial vor
    • Fordert Stellungnahmen von Unternehmen an
    • Erhebt politische Forderungen

Im Rahmen der Schulung konnten auch praktische Fälle besprochen und Fragen beantwortet werden. In einigen Fällen wurden die Multiplikator*innen mit irreführender Werbung konfrontiert und gelernt, diese zu erkennen.

Wichtig ist zu wissen, dass die Verbraucherzentrale im Falle einer Täuschung berechtigt ist, das Unternehmen abzumahnen und ggf. Unterlassungsklage zu erheben.

Das anschließende Netzwerktreffen hat ebenfalls digital stattgefunden. Die digitale Infrastruktur hierzu hat der Projektträger eingerichtet.

 
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