Ambulante und stationäre Pflegeverträge
Die fünfte Schulung der alten Gruppe hat am 06. April 2021 pandemiebedingt
digital stattgefunden. Die digitale Plattform für die Schulung hat die
Verbraucherzentrale e.V. zur Verfügung gestellt.
Folgende Themen wurden in der Schulung behandelt:
- Pflegegrad
- Wie wird der Pflegegrad festgelegt?
- Leistungen nach Pflegegraden
- Organisation der Pflege
- Pflegevertrag
- Vertrag (Vergütung muss vereinbart werden, Schriftform erforderlich)
- Leistungskomplexe festlegen
- Leistungsnachweis
- Abrechnungen
- Kündigung (durch den Verbraucher oder durch das Unternehmen)
- WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz)
Vermietung von Wohnraum und Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen
- Verträge sind schriftlich und in leicht verständlicher Sprache verfasst und den Verbraucher*innen rechtszeitig vor dem Vertragsabschluss vorgelegt werden.
- Formen der Pflege
- Pflegeheim
- Service Wohnen
- Pflege-WG
- Ambulante Pflegedienst
- Kündigung durch Verbraucher*innen
- Ordentliche Kündigung
- Fehlende vorvertragliche Informationen
- In der Probezeit
- Entgelterhöhung
- Aus wichtigem Grund
- Kündigung durch das Unternehmen
- Entgelterhöhung
- Schriftform zwingend
- Frist 4 Wochen vor der Erhöhung
- Hinreichende Begründung
- Gegenüberstellung der alten und der neuen Entgelte
- Vorlage des Umlageschlüssels
- Minderung des Entgelts
- Mängel der vereinbarten Leistungen
- Anzeigenpflicht
- Ausdrückliche Erklärung der Minderung
Abschließend wurde auf die spezialisierte Pflegerechtsberatung der
Verbraucherzentrale Berlin hingewiesen. Informationen können hier angefordert
werden: pflegerecht@vz-bln.de. Für die Terminbuchung kann dieser Link benutzt
werden: https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/beratung-be/terminbuchung
Das anschließende Netzwerktreffen hat ebenfalls digital stattgefunden. Die
digitale Infrastruktur hierzu hat der Projektträger eingerichtet.