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9. Schulung „Vorsorge für die Pflege (Patienten-, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht)“

Die neunte Schulung fand am 08. Februar 2022 pandemiebedingt digital statt. Die digitale Plattform für die Schulung hat der Träger zur Verfügung gestellt.

Die Inhalte der Schulung waren:

  • Patientenverfügung

    • Für den Fall, dass Personen ihre Wünsche und Willen nicht selbst äußern können, können sie im Vorfeld mit einer Patientenverfügung festlegen, welche Behandlungen sie zulassen oder ablehnen wollen.
    • Die Patientenverfügung richtet sich an den Arzt, den Betreuer oder den Bevollmächtigten.
    • Die Patientenverfügung ist verbindlich, wenn die Person zweifelsohne einwilligungsfähig war, konkrete Behandlungsentscheidungen festgelegt wurden und wenn kein Hinweis sichtbar ist, dass sich der Wille nach der Festlegung geändert hat.
    • Die Patientenverfügung muss schriftlich mit Namensunterschrift abgefasst werden, eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.
    • Die Patientenverfügung kann registriert (Nur Existenz) oder archiviert (Inhalt) werden.
  • Vorsorgevollmacht

    • Ist eine umfassende Vollmacht
    • Betrifft mehrere Lebensbereiche
    • Kann für eine oder mehrere Personen erteilt werden
    • Inhalt und Umfang kann individuell und flexibel bestimmt werden
    • Widerruf jederzeit möglich
    • Extra Bankvollmacht notwendig
    • Bei lebensgefährlichen medizinischen Maßnahmen zusätzliche Einwilligung des Betreuungsgerichts notwendig
  • Betreuungsverfügung

    • Die Person gibt an, wer ggf. zum Betreuer bestimmt werden soll
    • Die Betreuungsverfügung richtet sich an das Betreuungsgericht und ist in der Regel bindend.
    • Betreuung nur, wenn der Betreuungsbedarf vom Betreuungsgericht festgestellt wird
  • Was passiert, wenn nichts geregelt ist?

    • Ehepartner oder Kinder nicht automatisch vertretungsberechtigt
    • Bei Entscheidungsunfähigkeit bestellt das Betreuungsgericht Betreuer
    • Eine geeignete, natürliche Person kann vom Gericht zum Betreuer bestellt werden, auch Angehörige oder Professionelle
    • Bestimmte Entscheidungen des Betreuers müssen vom Gericht genehmigt werden, z.B. Einleitung ärztlicher Maßnahmen in schwerwiegenden Fällen, freiheitsentziehende Maßnahmen, Sterilisation, Auflösung der Wohnung

Das anschließende Netzwerktreffen hat ebenfalls digital stattgefunden. Die digitale Infrastruktur auch hierzu hat der Projektträger eingerichtet. Es wurden Erfahrungen einzelner Multiplikator*innen über den Umgang mit den Familienangehörigen im Alter sowie in schweren Krankheitsfällen besprochen, ebenfalls darüber, wie in unterschiedlichen Kulturkreisen mit dem Thema umgegangen wird. Stichworte

 
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